Satzung

Auszug aus der Satzung vom 13.01.2006

§1 Name Sitz und Rechtsform

Die Ortsgruppe führt den Namen "Eifelverein, Ortsgruppe Monschau".Sie wurde am 8.Juni 1885 als Verschönerungsverein gegründet und schloss sich dem am 22.Mai 1888 in Bad Bertrich gegründeten Eifelverein (Hauptverein) an.Das Gebiet der Ortsgruppe erstreckt sich auf alle Stadtteile der Stadt Monschau, soweit dort keine eigenen Ortsgruppen bestehen. Die Ortsgruppe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.Die Ortsgruppe ist eine Untergliederung des Eifelvereins (Hauptverein) und übernimmt alle Rechte und Pflichten nach der Satzung des Hauptvereins (§8 der Satzung des Hauptvereins). Sie ist Mitglied der Bezirksgruppe Monschauer Land.

§ 2 Zweck

Die Arbeit der Ortsgruppe dient der Eifel, ihrer Bevölkerung und allen, die hier Erholung und Entspannung suchen. Diese Aufgaben werden insbesondere wahrgenommen durch:

1. Heimatkundliche und kulturelle Tätigkeit.

2. Umwelt- und Denkmalschutz.

3. Strukturelle Förderung.

4. Beziehungen zu anderen Verbänden und

Vereinen.

5. Jugendarbeit.

6. Internationale Beziehungen.....

§3 Gemeinnützigkeit

Die Ortsgruppe ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Ortsgruppe dürfen nur für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Ortsgruppe. es darf keine Person durch Ausgaben, die nicht für satzungsgemäße Aufgaben erfolgen, begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

1. Mitglieder der Ortsgruppe sind:

a) Mitglieder und deren Angehörige als Familienmitglied

b) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

c) natürliche Personen, Vereinigungen, Gesellschaften und Körperschaften

d) Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt.

2. Beiträge......

3. Rechte

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Versammlungen und Veranstaltungen der Ortsgruppe und des Gesamtvereins teilzunehmen und alle Vergünstigungen des Eifelvereins in Anspruch zu nehmen.

4. Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt

oder Ausschluss. Der Austritt ist bis zum 1 Okt.

schriftlich zu erklären. ......

§5 Organe der Ortsgruppe

Organe der Ortsgruppe sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand. ..........

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem:

. Vorsitzender

. Ehrenvorsitzender

. Geschäftsführer

. Schatzmeister

. Wanderwart

. Wegewart

. Naturschutzwart

. Kultur u. Pressewart

. Vertreter der DWJ-Gruppe, ....

. Vertreter der Seniorenwanderer, .....

§6 Satzungsänderung

Satzungsänderungen können in jeder Mitgliederversammlung vorgenommen werden, wenn in der Tagesordnung der Einladung daraufhingewiesen wurde. Sie entscheidet mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§7 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§8 Sonstiges

Die Ortsgruppe haftet nicht für Schäden, die bei ihren Veranstaltungen, insbesondere bei Wanderungen, enstehen. Die Ortsgruppe und die von ihr eingesetzten Wanderführer übernehmen keine Haftung. Bei Autofahrten sind die Mitglieder in den Haftpflichtschutz des benutzten Kraftfahrzeuges eingeschlossen.

§9 Auflösung der Ortsgruppe

A) Die Auflösung der Ortsgruppe kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit drei Viertel der Stimmen aller stimmberechtigten Mitglieder der Ortsgruppe beschlossen werden. ......

B) Bei Auflösung der Ortsgruppe oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Barvermögen an das Altenheim Maria-Hilft-Stift in Monschau bzw. dessen Rechtsnachfolger und das Sachvermögen an das Archiv der Stadt Monschau. .......

Dies ist ein Auszug aus der Satzung vom 13.01.06

Jedes Mitglied erhält bei Eintritt in die Ortsgruppe Monschau eine aktuelle Satzung ausgehändigt.