Wanderordnung

Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden durch Aushang und in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Die Wanderungen werden wie angekündigt durchgeführt, können jedoch im Einzelfall bzw. bei extremer Witterung gerändert werden. Alle Teilnehmer nehmen an den Wanderungen auf eigene Gefahr teil. Die Mitglieder des EIFELVEREINS sind bei satzungsgemäßen Veranstaltungen über den Hauptverein unfall- und haftpflichtversichert.

Gäste sind zu den Wanderungen stets willkommen.

Zu den Anfahrten mit PKW werden möglichst Fahrgemeinschaften gebildet. Fahrkostenbeteiligung z.Zt. 10 Cent/km.

Bei Vennwanderungen ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich verboten.

Die beim gemeinsamen Wandern oder Radeln enstehende Kameradschaft verpflichtet zur gegenseitigen Rücksichtnahme und falls notwendig zur Hilfe.